Ratgeber
Aktuelle Artikel zu Referenzzinssatz, Mietzinssenkung und Ihren Rechten als Mieter.
Das BWO hat am 02.03.2026 den Referenzzinssatz publiziert: Er bleibt bei 1,25 %. Das heisst nicht, dass Mieter nichts tun können — bestehende Reduktionsansprüche gelten weiterhin.
Das BWO hat am 02.03.2026 den Referenzzinssatz publiziert: Er bleibt bei 1,25 %. Bestehende ReduktionsansprĂĽche gelten weiterhin. So profitieren Sie als Mieter.
Ihre Miete wurde erhöht? Erfahren Sie, welche Rechte Sie als Mieter haben, wann eine Erhöhung ungültig ist und wie Sie in 3 Minuten ein Herabsetzungsbegehren erstellen.