Referenzzinssatz bleibt bei 1,25 % â Ihr Sparpotenzial besteht weiterhin
Am 2. MĂ€rz 2026 hat das Bundesamt fĂŒr Wohnungswesen (BWO) den aktuellen hypothekarischen Referenzzinssatz publiziert: Er bleibt unverĂ€ndert bei 1,25 %. Viele Mieter fragen sich jetzt: Hat sich mein Sparpotenzial damit erledigt? Die klare Antwort: Nein.
Kein neuer Satz â aber bestehende AnsprĂŒche bleiben
Dass der Referenzzinssatz im MÀrz 2026 nicht weiter gesunken ist, bedeutet nicht, dass bestehende Reduktionspotenziale wegfallen. Im Gegenteil: Jeder Mietvertrag, der auf einem höheren Referenzzinssatz basiert als dem aktuellen 1,25 %, gibt dem Mieter weiterhin das Recht auf eine Mietzinssenkung.
Das betrifft insbesondere:
- VertrĂ€ge mit 1,50 % Referenzzinssatz (vor September 2025) â 2,91 % Mietsenkung
- VertrĂ€ge mit 1,75 % (vor Dezember 2023) â 5,73 % Mietsenkung
- VertrĂ€ge mit 2,00 % (vor September 2023) â 8,47 % Mietsenkung
- VertrĂ€ge mit 2,25 % oder höher â ĂŒber 11 % Mietsenkung
Warum handeln viele Mieter trotzdem nicht?
Die hĂ€ufigsten GrĂŒnde, warum Mieter ihre Rechte nicht wahrnehmen:
- «Der Zinssatz hat sich ja nicht geĂ€ndert» â Richtig, aber die letzte Senkung von 1,50 % auf 1,25 % im September 2025 wurde von vielen noch nicht beansprucht.
- «Das ist bestimmt kompliziert» â Ein Herabsetzungsbegehren ist ein Standardbrief. MietCheck erstellt ihn in unter 3 Minuten.
- «Mein Vermieter senkt die Miete bestimmt von selbst» â In der Praxis passiert das fast nie. Vermieter sind nicht verpflichtet, von sich aus zu senken.
- «Das lohnt sich bei mir nicht» â Schon bei CHF 1.500 Nettomiete und einem Schritt (1,50 % â 1,25 %) sparen Sie ĂŒber CHF 500 pro Jahr.
Konkret: Was bedeutet das fĂŒr Ihre Miete?
Die Berechnung ist klar geregelt (Art. 13 VMWG): Pro 0,25 Prozentpunkte Senkung des Referenzzinssatzes haben Sie Anspruch auf 2,91 % Reduktion Ihrer Nettomiete. Dazu kommen der Teuerungsausgleich und der Kostensteigerungszuschlag.
| Ihr Referenzzinssatz bei Vertragsschluss | Schritte Ă 0,25 % | Ca. Reduktion | Ersparnis bei CHF 1.500 Miete |
|---|---|---|---|
| 1,50 % | 1 Schritt | 2,91 % | CHF 524 / Jahr |
| 1,75 % | 2 Schritte | 5,73 % | CHF 1.031 / Jahr |
| 2,00 % | 3 Schritte | 8,47 % | CHF 1.525 / Jahr |
| 2,50 % | 5 Schritte | 13,68 % | CHF 2.462 / Jahr |
Hinweis: Vereinfachte Darstellung ohne Teuerungsausgleich und Kostensteigerung. Exakte Berechnung ĂŒber mietcheck-app.ch.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Mietvertrag heraussuchen: Schauen Sie nach, welcher Referenzzinssatz bei Vertragsabschluss oder der letzten Anpassung galt.
- Kostenlose Analyse starten: Laden Sie Ihren Mietvertrag auf mietcheck-app.ch/analyze hoch â in unter 60 Sekunden sehen Sie Ihr Sparpotenzial.
- Brief erstellen und versenden: Unser Herabsetzungsbegehren ist rechtssicher nach OR 269d. Ausdrucken, per Einschreiben an den Vermieter senden.
NĂ€chster Publikationstermin: Juni 2026
Der nÀchste Referenzzinssatz wird voraussichtlich Anfang Juni 2026 publiziert. Die SNB hat im MÀrz 2025 den Leitzins gesenkt, was sich mit Verzögerung auf die Hypothekarzinsen auswirkt. Eine weitere Senkung des Referenzzinssatzes auf 1,00 % ist damit nicht ausgeschlossen.
Wichtig: Warten Sie nicht auf den nÀchsten Termin. Ihr bestehendes Sparpotenzial verfÀllt zwar nicht, aber jeder Monat ohne Herabsetzungsbegehren ist bares Geld, das Sie verschenken.
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