2023 erhielten wir ein Schreiben unserer Verwaltung mit einer Mieterhöhung für unsere Wohnung, da der Mietvertrag an den hypothekarischen Referenzzinssatz gebunden ist. Als dann im September 2024 der Referenzzinssatz gesenkt wurde, passierte – nichts. Keine Verwaltung schrieb uns an, um die Miete zu senken. Wir mussten uns selbst darum kümmern.
Die notwendige Recherche war aufwändig: Welcher Referenzzinssatz galt bei Vertragsabschluss? Wie berechnet sich die Senkung? Welche Fristen gelten? Was muss im Schreiben an den Vermieter stehen? Die Beschäftigung mit Zahlen, Berechnungen und rechtlichen Fragen war nervenaufreibend – und das, obwohl wir uns beruflich mit komplexen Themen auskennen.
Da wurde uns klar: Wenn es uns schon so geht, wie muss es dann den über 2 Millionen Mieterhaushalten in der Schweiz gehen, deren Miete ebenfalls an den Referenzzinssatz gebunden ist? Viele wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf eine Senkung haben. Und diejenigen, die es wissen, scheitern oft am Aufwand – oder trauen sich schlicht nicht, den Vermieter anzuschreiben.
Genau dafür gibt es mietcheck-app.ch: Wir übernehmen die Recherche, die Berechnung und auf Wunsch sogar den Briefversand – damit Mieterinnen und Mieter in wenigen Minuten zu ihrem Recht kommen, ohne Juristendeutsch und ohne Stress.
Der Ablauf ist einfach: Sie fotografieren Ihren Mietvertrag mit dem Handy oder laden ihn als PDF hoch. Unsere KI analysiert den Vertrag automatisch, extrahiert die relevanten Daten (Mietzins, Vertragsdatum, Referenzzinssatz) und berechnet Ihr Einsparpotential. Anschliessend wird ein rechtssicheres Herabsetzungsschreiben nach OR 269d generiert, das Sie direkt per Einschreiben an Ihren Vermieter senden können.
Die KI-Analyse dauert in der Regel weniger als 60 Sekunden. Vom Upload bis zum fertigen Herabsetzungsschreiben vergehen typischerweise unter 5 Minuten.
Sie können Ihren Mietvertrag oder eine Mietänderungsmitteilung als PDF hochladen oder direkt mit dem Handy abfotografieren (JPG, PNG). Die maximale Dateigrösse beträgt 10 MB. Tipp: Fotografieren Sie bei guter Beleuchtung ohne Schatten für beste Ergebnisse.
mietcheck-app.ch bietet drei aufeinander aufbauende Services:
mietcheck-app.ch bietet keine Rechtsberatung und ersetzt keinen Anwalt. Wir erstellen keine individuellen Gutachten und vertreten Sie nicht vor der Schlichtungsbehörde. Bei komplexen Fällen empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit dem Mieterverband oder einem spezialisierten Rechtsanwalt.
Ja. Falls Ihr Herabsetzungsschreiben keinen Erfolg hat, erstatten wir die Kosten zurĂĽck. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail an kontakt@mietcheck-app.ch.
12-Monate-Garantie: Ab dem Kaufdatum haben Sie 12 Monate lang vollen Zugriff auf Ihre Analyse und Ihr Herabsetzungsschreiben. Innerhalb dieses Zeitraums profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
Der Service gilt pro Objekt (Mietwohnung). FĂĽr verschiedene Adressen ist jeweils ein eigener Service erforderlich.
Nach Ablauf der 12 Monate werden Ihre Daten gemäss Datenschutzgesetz gelöscht. Falls Sie den Service weiterhin nutzen möchten, können Sie ihn jederzeit erneut erwerben.
Der hypothekarische Referenzzinssatz ist ein vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) veröffentlichter Durchschnittszins, der als Grundlage für Mietzinsanpassungen in der Schweiz dient. Er basiert auf dem volumengewichteten Durchschnittszinssatz aller inländischen Hypothekarforderungen und wird vierteljährlich überprüft. Seit September 2008 gilt ein einheitlicher nationaler Referenzzinssatz.
Pro 0.25 Prozentpunkte Senkung des Referenzzinssatzes haben Sie Anspruch auf eine Mietzinsreduktion von ca. 3%. Die Berechnung vergleicht den Referenzzinssatz bei Vertragsabschluss (oder der letzten Mietzinsanpassung) mit dem aktuellen Satz.
Beispiel: Referenzzinssatz bei Vertragsbeginn 1.75%, aktuell 1.25% = Differenz 0.50% = 2 Schritte Ă 0.25% = ca. 6% Mietsenkung.
Der aktuelle Referenzzinssatz beträgt 1.25% (gültig seit September 2025). Bei jeder Senkung haben Mieter das Recht, eine Mietzinsreduktion zu verlangen.
Gemäss Art. 270a OR können Mieter jederzeit eine Herabsetzung des Mietzinses verlangen, wenn sich der Referenzzinssatz seit der letzten Mietzinsfestsetzung gesenkt hat. Der Vermieter muss innert 30 Tagen reagieren. Lehnt er ab oder reagiert nicht, kann der Mieter die Schlichtungsbehörde anrufen.
Bei korrekter Berechnung und fristgerechtem Versand ist der Anspruch auf Mietsenkung gesetzlich verankert. In den meisten Fällen akzeptieren Vermieter das Herabsetzungsbegehren, da der Anspruch eindeutig ist. Sollte der Vermieter nicht reagieren, können Sie kostenlos die Schlichtungsbehörde einschalten.
Die Schlichtungsbehörde ist eine kantonale Instanz, die bei Mietstreitigkeiten vermittelt. Das Verfahren ist für Mieter kostenlos. Falls Ihr Vermieter das Herabsetzungsbegehren ablehnt oder nicht reagiert, können Sie dort innert 30 Tagen nach Ablauf der Frist eine Klage einreichen.
Laden Sie das generierte PDF herunter, drucken Sie es aus und senden Sie es per Einschreiben (A-Post Plus oder Einschreiben) an Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung. Ein Einschreiben ist wichtig, damit Sie den Versand nachweisen können.
Alternativ können Sie das Schreiben persönlich übergeben und sich den Empfang quittieren lassen.
Es gibt keine gesetzliche Frist für das Einreichen eines Herabsetzungsbegehrens — Sie können es jederzeit stellen, solange der Referenzzinssatz unter dem bei Vertragsabschluss geltenden Satz liegt. Der Vermieter hat nach Erhalt 30 Tage Zeit, um zu reagieren. Die Mietsenkung gilt ab dem auf den Ablauf der Frist folgenden Monat.
Das Schreiben wird an Ihren Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung adressiert. Die Adresse finden Sie auf Ihrem Mietvertrag oder auf den Einzahlungsscheinen für die Miete. mietcheck-app.ch trägt die Adresse automatisch aus Ihrem Vertrag ein.
Ihre Daten werden verschlüsselt auf europäischen Servern gespeichert (EU/UK). Die Verarbeitung erfolgt gemäss der EU-DSGVO und dem Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG). Wir verwenden keine Server ausserhalb Europas für die Speicherung Ihrer persönlichen Daten und Dokumente.
Hochgeladene Mietverträge und generierte Schreiben können jederzeit über Ihren Account gelöscht werden. Falls Sie Ihre Dokumente nicht manuell löschen, werden diese spätestens nach einem Jahr automatisch entfernt. Bei Löschung Ihres Accounts werden alle Daten sofort und unwiderruflich gelöscht.
Ja. Sie können jederzeit einzelne Dokumente oder Ihren gesamten Account löschen. Bei Account-Löschung werden alle gespeicherten Daten, Mietverträge, Analysen und generierte Schreiben unwiderruflich entfernt. Alternativ können Sie uns per E-Mail an kontakt@mietcheck-app.ch . Wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Die Benachrichtigung bei Zinssenkungen ist kostenlos. Die Vertragsanalyse ist ebenfalls kostenlos, das fertige Herabsetzungsschreiben kostet CHF 5. Es gibt keine Abos — alle Preise sind einmalig. Bei Misserfolg erstatten wir die Kosten zurück.
Jeder Service beinhaltet 12 Monate Zugriff auf Ihre Ergebnisse, inklusive kostenloser Aktualisierungen fĂĽr dasselbe Mietobjekt.
Ja. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und gespeichert. Hochgeladene Mietverträge werden ausschliesslich für die Analyse verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können Ihre Daten jederzeit löschen lassen. Weitere Details finden Sie in unserer Datenschutz.
Schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt@mietcheck-app.ch. Wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden.