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Wir beobachten kontinuierlich den offiziellen Referenzzinssatz des Bundesamts fĂĽr Wohnungswesen (BWO).
Sobald der Referenzzinssatz sinkt, erhalten Sie eine E-Mail.
Mit der Information können Sie eine Mietzinsherabsetzung beantragen (gemäß OR 269d).
Der Referenzzinssatz wird vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) quartalsweise publiziert. Die letzte Änderung war im September 2025 (Senkung auf 1.25%).
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