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Referenzzinssatz MĂ€rz 2026: Publikation des BWO – was bedeutet das fĂŒr Ihre Miete?

mietcheck-app.ch Redaktion··5 Min. Lesezeit

Alle drei Monate veröffentlicht das Bundesamt fĂŒr Wohnungswesen (BWO) den aktuellen hypothekarischen Referenzzinssatz. Am 2. MĂ€rz 2026 wurde er publiziert: Er bleibt unverĂ€ndert bei 1,25 %. FĂŒr Schweizer Mieterinnen und Mieter heisst das: Bestehende ReduktionsansprĂŒche gelten weiterhin – der Referenzzinssatz bestimmt, ob Sie Anspruch auf eine Mietzinssenkung haben.

Was ist der Referenzzinssatz?

Der hypothekarische Referenzzinssatz basiert auf dem Durchschnitt der inlĂ€ndischen Hypothekarzinsen. Er wird vierteljĂ€hrlich durch das BWO publiziert und ist die zentrale Grösse fĂŒr die Berechnung zulĂ€ssiger Mietzinsanpassungen in der Schweiz.

Wichtig: Der Referenzzinssatz ist seit September 2008 einheitlich fĂŒr die ganze Schweiz – davor galten kantonale HypothekarzinssĂ€tze.

Aktueller Stand: 1,25 % seit September 2025

Der aktuelle Referenzzinssatz betrÀgt 1,25 % und gilt seit dem 2. September 2025. Er wurde zuletzt von 1,50 % (MÀrz 2025) gesenkt. Ein Blick auf die Entwicklung der letzten Jahre:

Datum Referenzzinssatz VerÀnderung
September 20251,25 %↓ -0,25 %
MĂ€rz 20251,50 %↓ -0,25 %
Dezember 20231,75 %↑ +0,25 %
Juni 20231,50 %↑ +0,25 %
MĂ€rz 20201,25 %↓ -0,25 %

Update 02.03.2026: Referenzzinssatz bleibt bei 1,25 %

Ergebnis: Das BWO hat am 2. MĂ€rz 2026 den Referenzzinssatz publiziert — er bleibt unverĂ€ndert bei 1,25 %. Das bedeutet: Alle bestehenden ReduktionsansprĂŒche bleiben bestehen. Wenn Ihr Vertrag auf einem höheren Satz basiert, haben Sie weiterhin Anspruch auf eine Mietzinssenkung.

Der nÀchste Publikationstermin ist voraussichtlich Anfang Juni 2026. Eine weitere Senkung auf 1,00 % ist nicht ausgeschlossen, da die SNB den Leitzins 2025 mehrfach gesenkt hat.

Wichtig: Warten Sie nicht auf eine mögliche weitere Senkung. Jeder Monat ohne Herabsetzungsbegehren ist Geld, das Sie verschenken. PrĂŒfen Sie jetzt Ihren Vertrag: Kostenlose Analyse starten →

Was sollten Sie jetzt tun?

  • Mietvertrag prĂŒfen: Schauen Sie nach, welcher Referenzzinssatz bei Vertragsabschluss oder der letzten Anpassung galt.
  • Nicht auf den Vermieter warten: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Senkung von sich aus vorzunehmen. Sie mĂŒssen aktiv ein Herabsetzungsbegehren stellen.
  • Fristen beachten: Je frĂŒher Sie handeln, desto mehr sparen Sie. Eine Senkung gilt ab dem nĂ€chsten KĂŒndigungstermin.
  • Benachrichtigung einrichten: Lassen Sie sich kostenlos von mietcheck-app.ch benachrichtigen, wenn der neue Referenzzinssatz publiziert wird. → Jetzt kostenlos anmelden

Berechnung: Wie viel können Sie sparen?

Die Formel fĂŒr die Mietzinssenkung basiert auf Art. 13 VMWG:

Pro 0,25 % Senkung des Referenzzinssatzes: 2,91 % Reduktion der Nettomiete
ZusÀtzlich: 40 % der LIK-VerÀnderung (Teuerungsausgleich) + 0,5 % p.a. allgemeine Kostensteigerung

Beispiel: Vertrag mit Referenzzinssatz 1,75 % → aktuell 1,25 % = 2 Schritte à 0,25 %
Bei CHF 1.500 Nettomiete: ca. CHF 85/Monat Senkung = CHF 1.020/Jahr Ersparnis

Die genaue Berechnung hĂ€ngt von mehreren Faktoren ab – unter anderem vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, der Teuerung und allfĂ€lligen Kostensteigerungen. mietcheck-app.ch berechnet all diese Faktoren automatisch aus Ihrem Mietvertrag.

Fazit: Jetzt handeln lohnt sich

Der Referenzzinssatz bleibt bei 1,25 % – doch die meisten Mieter haben bereits heute einen Anspruch auf Mietzinssenkung, den sie noch nicht geltend gemacht haben. Warten Sie nicht auf den nĂ€chsten Stichtag im Juni 2026, sondern prĂŒfen Sie jetzt Ihren Vertrag. Mehr dazu in unserem aktuellen Blog-Beitrag.

Mit mietcheck-app.ch dauert das weniger als 3 Minuten: Mietvertrag hochladen, kostenlose KI-Analyse erhalten und bei Bedarf ein rechtssicheres Herabsetzungsbegehren erstellen – ab CHF 29.

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