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Mietzinserhöhung erhalten – was tun? So reagieren Schweizer Mieter richtig

mietcheck-app.ch Redaktion··7 Min. Lesezeit

Sie öffnen Ihren Briefkasten und finden ein Schreiben Ihrer Verwaltung: Mietzinserhöhung. Ihr Puls steigt, Fragen drĂ€ngen sich auf. Ist das rechtens? Muss ich das akzeptieren? Was kann ich tun? Genau so ging es uns – den GrĂŒndern von mietcheck-app.ch.

Unsere Geschichte: Wie alles begann

2023 erhielten wir ein Schreiben unserer Verwaltung mit einer Mieterhöhung fĂŒr unsere Wohnung, da der Mietvertrag an den hypothekarischen Referenzzinssatz gebunden ist. Die Verwaltung hatte formal alles korrekt gemacht – der Referenzzinssatz war gestiegen, und die Erhöhung war rechtlich zulĂ€ssig.

Doch dann passierte etwas Entscheidendes: Als im September 2024 der Referenzzinssatz gesenkt wurde, passierte – nichts. Keine Verwaltung schrieb uns an, um die Miete zu senken. Wir mussten uns selbst darum kĂŒmmern.

Die notwendige Recherche war aufwĂ€ndig: Welcher Referenzzinssatz galt bei Vertragsabschluss? Wie berechnet sich die Senkung? Welche Fristen gelten? Was muss im Schreiben an den Vermieter stehen? Die BeschĂ€ftigung mit Zahlen, Berechnungen und rechtlichen Fragen war nervenaufreibend – und das, obwohl wir uns beruflich mit komplexen Themen auskennen.

Da wurde uns klar: Wenn es uns schon so geht, wie muss es dann den ĂŒber 2 Millionen Mieterhaushalten in der Schweiz gehen, deren Miete ebenfalls an den Referenzzinssatz gebunden ist? Viele wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf eine Senkung haben. Und diejenigen, die es wissen, scheitern oft am Aufwand – oder trauen sich schlicht nicht, den Vermieter anzuschreiben.

Mietzinserhöhung: Wann ist sie zulÀssig?

In der Schweiz darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. Die hĂ€ufigsten GrĂŒnde sind:

  • Anstieg des Referenzzinssatzes: Steigt der hypothekarische Referenzzinssatz, darf der Vermieter die Miete um 2,91 % pro 0,25 Prozentpunkte erhöhen (Art. 13 VMWG).
  • Teuerungsausgleich: 40 % der VerĂ€nderung des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) dĂŒrfen auf die Miete umgelegt werden.
  • Allgemeine Kostensteigerung: Ein pauschaler Zuschlag von ca. 0,5 % pro Jahr fĂŒr gestiegene Unterhaltskosten.
  • Wertvermehrende Investitionen: Wenn der Vermieter in die Liegenschaft investiert hat (z.B. KĂŒchensanierung).

Wann ist eine Erhöhung ungĂŒltig?

Eine Mietzinserhöhung kann aus verschiedenen GrĂŒnden ungĂŒltig sein:

  • Formfehler: Die Erhöhung wurde nicht auf dem amtlichen Formular mitgeteilt (in den meisten Kantonen obligatorisch).
  • Frist nicht eingehalten: Die Mitteilung muss mindestens 10 Tage vor Beginn der KĂŒndigungsfrist beim Mieter eintreffen.
  • Keine BegrĂŒndung: Der Vermieter muss den Grund der Erhöhung angeben.
  • Referenzzinssatz ist gesunken: Wenn der Referenzzinssatz seit der letzten Festsetzung gesunken ist, kann die Erhöhung nicht mit einem gestiegenen Referenzzinssatz begrĂŒndet werden.
  • Gegenrechnung: Auch wenn der Referenzzinssatz gestiegen ist – wenn gleichzeitig eine Senkung hĂ€tte stattfinden mĂŒssen, kann sich die Erhöhung teilweise oder ganz aufheben.

Die Kehrseite: Ihr Recht auf Mietzinssenkung

Was viele Mieter nicht wissen: Dasselbe Prinzip gilt auch umgekehrt. Wenn der Referenzzinssatz sinkt, haben Sie das Recht auf eine entsprechende Mietzinssenkung. Aktuell liegt der Referenzzinssatz bei 1,25 % (seit September 2025) – dem niedrigsten Stand ĂŒberhaupt.

Das bedeutet: Wenn Ihr Mietvertrag auf einem höheren Referenzzinssatz basiert (z.B. 1,50 %, 1,75 % oder mehr), haben Sie Anspruch auf eine Senkung. Typische Einsparungen liegen bei CHF 500 bis 1.200 pro Jahr – bei Ă€lteren VertrĂ€gen sogar deutlich mehr.

Der Haken: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Senkung von sich aus vorzunehmen. Sie als Mieter mĂŒssen aktiv werden und ein sogenanntes Herabsetzungsbegehren stellen.

So reagieren Sie richtig: 3 Schritte

Schritt 1: PrĂŒfen Sie Ihren Anspruch

Schauen Sie in Ihrem Mietvertrag nach: Welcher Referenzzinssatz galt bei Vertragsabschluss oder bei der letzten Mietzinsanpassung? Liegt er ĂŒber dem aktuellen Satz von 1,25 %, haben Sie grundsĂ€tzlich Anspruch auf eine Senkung.

Tipp: Mit mietcheck-app.ch können Sie einfach Ihren Mietvertrag hochladen – unsere KI erkennt automatisch den relevanten Referenzzinssatz, berechnet Ihre Ersparnis und erstellt ein rechtssicheres Herabsetzungsbegehren. In unter 3 Minuten.

Schritt 2: Herabsetzungsbegehren stellen

Das Herabsetzungsbegehren ist ein formelles Schreiben an Ihren Vermieter, in dem Sie unter Berufung auf den gesunkenen Referenzzinssatz eine Senkung Ihrer Nettomiete verlangen. Das Schreiben muss bestimmte Formvorschriften erfĂŒllen (OR 269d) und sollte per Einschreiben versendet werden.

Schritt 3: Auf die Antwort warten

Der Vermieter hat 30 Tage Zeit zu reagieren. In den meisten FĂ€llen wird der Senkung stattgegeben – das Recht ist auf Ihrer Seite. Falls keine Antwort kommt oder der Vermieter ablehnt, können Sie sich an die zustĂ€ndige Schlichtungsbehörde wenden. Das Verfahren ist kostenlos.

Fazit: Nicht Àrgern, sondern handeln

Eine Mietzinserhöhung muss nicht das letzte Wort sein. PrĂŒfen Sie Ihre Rechte, nutzen Sie den gesunkenen Referenzzinssatz zu Ihrem Vorteil und holen Sie sich Ihr Geld zurĂŒck. Mit mietcheck-app.ch geht das in wenigen Minuten – ohne Juristendeutsch, ohne Stress und mit Geld-zurĂŒck-Garantie.

Genau dafĂŒr gibt es mietcheck-app.ch: Wir ĂŒbernehmen die Recherche, die Berechnung und erstellen das rechtssichere Schreiben – damit Mieterinnen und Mieter in wenigen Minuten zu ihrem Recht kommen.

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