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Mietzinssenkung berechnen: So viel Miete sparen Sie beim Referenzzinssatz 1,25 %

mietcheck-app.ch Redaktion··6 Min. Lesezeit

Wie viel weniger Miete Ihnen zusteht, lÀsst sich in drei Schritten berechnen: Referenzzinssatz-Senkung, minus Teuerung, minus allgemeine Kostensteigerung. Hier die Regeln, eine Tabelle zum Nachschlagen und ein durchgerechnetes Beispiel.

Schritt 1: Welcher Referenzzinssatz gilt fĂŒr Ihre Miete?

Massgebend ist der Satz, der bei der letzten Festsetzung Ihrer Miete galt — meist steht er im Mietvertrag oder in der letzten Erhöhungs- bzw. Senkungsanzeige. Fehlt die Angabe, nehmen Sie den Satz, der am Datum des Vertragsabschlusses galt:

GĂŒltig abReferenzzinssatz
2. September 20251,25 % (aktuell)
4. MĂ€rz 20251,50 %
2. Dezember 20231,75 %
2. Juni 20231,50 %
2. MĂ€rz 20201,25 %
2. Juni 20171,50 %
2. Juni 20151,75 %
3. September 20132,00 %

Schritt 2: Senkung durch den Referenzzinssatz

Nach Art. 13 VMWG fĂŒhrt eine Änderung des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte (bei SĂ€tzen unter 5 %) zu einer Erhöhung um 3 % — umgekehrt ergibt das eine Senkung um 2,91 % pro Schritt. Bei mehreren Schritten wird die Senkung jeweils auf die bereits gesenkte Miete angewendet:

Von → auf 1,25 %SchritteSenkungErsparnis bei CHF 1'800/Monat
1,50 %12,91 %CHF 629 / Jahr
1,75 %25,74 %CHF 1'239 / Jahr
2,00 %38,48 %CHF 1'831 / Jahr
2,25 %411,14 %CHF 2'407 / Jahr

Vor Abzug von Teuerung und Kostensteigerung (siehe Schritt 3).

Schritt 3: Was der Vermieter gegenrechnen darf

  • Teuerung: 40 % der VerĂ€nderung des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) seit der letzten Festsetzung. Bei der derzeit tiefen Teuerung fĂ€llt das meist kaum ins Gewicht.
  • Allgemeine Kostensteigerung: eine Pauschale fĂŒr gestiegene Unterhalts- und Betriebskosten, in der Praxis meist 0,5 % pro Jahr seit der letzten Festsetzung (je nach Kanton und Gericht teils bis 1 %).
  • Wertvermehrende Investitionen seit der letzten Festsetzung, z. B. eine neue KĂŒche — sofern noch nicht ĂŒber eine Erhöhung abgegolten.

Rechenbeispiel

Nettomiete CHF 1'800, letzte Festsetzung im April 2025 bei Referenzzinssatz 1,50 %. Senkung per 31. MĂ€rz 2027 (Annahme).

Referenzzinssatz 1,50 % → 1,25 %: −2,91 %

Teuerung (Annahme LIK +0,5 % seit April 2025), davon 40 %: +0,20 %

Allgemeine Kostensteigerung (2 Jahre × 0,5 %): +1,00 %

Netto-Senkung: −1,71 % → neue Nettomiete ca. CHF 1'769, Ersparnis ca. CHF 370 pro Jahr

Vereinfachte Darstellung mit angenommenen Werten. Die Gerichte rechnen die Faktoren je nach Kanton leicht unterschiedlich; die tatsÀchliche Teuerung hÀngt von den LIK-Werten der beiden Stichtage ab.

Wann lohnt sich ein Herabsetzungsbegehren?

Fast immer, wenn Ihre Miete auf 1,75 % oder mehr beruht — dann ĂŒberwiegt die Senkung die Gegenrechnung deutlich. Bei 1,50 % hĂ€ngt es davon ab, wie lange die letzte Festsetzung zurĂŒckliegt: Je lĂ€nger, desto mehr Kostensteigerung darf der Vermieter anrechnen. Beruht Ihre Miete bereits auf 1,25 %, besteht kein Anspruch.

Automatisch berechnen lassen

Die kostenlose Analyse auf mietcheck-app.ch liest Referenzzinssatz, Nettomiete und Datum der letzten Festsetzung aus Ihrem Mietvertrag und rechnet Senkung, Teuerung und Kostensteigerung mit den aktuellen Werten. Wie das fertige Schreiben aussieht, zeigt unsere Vorlage fĂŒr das Herabsetzungsbegehren.

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