Herabsetzungsbegehren Vorlage: Musterbrief fĂŒr die Mietzinssenkung (Schweiz)
Ist der Referenzzinssatz seit der letzten Festsetzung Ihrer Miete gesunken, können Sie vom Vermieter eine Senkung verlangen (Art. 270a OR). DafĂŒr braucht es ein schriftliches Herabsetzungsbegehren. Hier finden Sie eine Vorlage, eine Checkliste und die hĂ€ufigsten Fehler.
Was muss in ein Herabsetzungsbegehren?
- Absender: Namen aller Mieterinnen und Mieter laut Vertrag, Adresse
- EmpfÀnger: Vermieter oder Verwaltung (Adresse aus dem Vertrag oder der letzten Mietzinsrechnung)
- Mietobjekt: Adresse, Stockwerk, Wohnungs- bzw. Objektnummer
- Das Begehren: Senkung der Nettomiete auf den nĂ€chstmöglichen KĂŒndigungstermin, mit Datum
- Die BegrĂŒndung: Referenzzinssatz der letzten Festsetzung (z. B. 1,50 %) und aktueller Satz (1,25 %)
- Die Berechnung (empfohlen): Senkung in Prozent und neuer Nettomietzins
- Frist fĂŒr die Antwort: Der Vermieter hat 30 Tage Zeit (Art. 270a Abs. 2 OR)
- Unterschrift aller Mieter: Bei Ehepaaren, eingetragenen Partnern und Wohngemeinschaften mit gemeinsamem Vertrag unterschreiben alle
Vorlage zum Kopieren
Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe eine Senkung zusteht, hÀngt vom Einzelfall ab (Teuerung, Kostensteigerung, letzte Festsetzung).
Die 5 hÀufigsten Fehler
1. Falscher Ausgangs-Referenzzinssatz
Massgebend ist der Satz der letzten Mietzinsfestsetzung â das kann der Vertragsabschluss sein oder eine spĂ€tere Erhöhung bzw. Senkung. Wer den falschen Satz nimmt, verlangt zu viel oder zu wenig.
2. Termin verpasst
Das Begehren muss beim Vermieter sein, bevor die KĂŒndigungsfrist fĂŒr den gewĂŒnschten Termin beginnt. Bei Termin 31. MĂ€rz und drei Monaten Frist heisst das: spĂ€testens am 31. Dezember im Briefkasten des Vermieters.
3. Nicht alle Mieter unterschreiben
Stehen zwei Personen im Vertrag, sollten auch beide unterschreiben. Sonst kann der Vermieter das Begehren beanstanden.
4. Teuerung und Kostensteigerung vergessen
Der Vermieter darf 40 % der Teuerung (Landesindex der Konsumentenpreise) und eine allgemeine Kostensteigerung seit der letzten Festsetzung gegenrechnen. Wer das nicht einkalkuliert, rechnet mit einer zu hohen Senkung â und bekommt eine Teil-Ablehnung.
5. Kein Nachweis des Versands
Senden Sie den Brief eingeschrieben und bewahren Sie Kopie und Quittung auf. So können Sie beweisen, dass er rechtzeitig angekommen ist.
Was passiert nach dem Versand?
- Zustimmung: Der Vermieter bestĂ€tigt die Senkung â ab dem Termin zahlen Sie weniger.
- Teilweise Zustimmung: HĂ€ufig mit Verweis auf Teuerung und Kostensteigerung. PrĂŒfen Sie die Berechnung.
- Ablehnung oder keine Antwort innert 30 Tagen: Sie können innert weiterer 30 Tage die Schlichtungsbehörde anrufen. Das Verfahren ist kostenlos.
Ein Herabsetzungsbegehren ist kein KĂŒndigungsgrund: KĂŒndigt der Vermieter als Reaktion darauf, ist die KĂŒndigung anfechtbar (Art. 271a OR).
Schneller: Brief automatisch erstellen lassen
Mit mietcheck-app.ch laden Sie Ihren Mietvertrag hoch. Die KI liest den Referenzzinssatz, die Nettomiete und die KĂŒndigungstermine aus, rechnet Teuerung und Kostensteigerung ein und erstellt das fertige Herabsetzungsbegehren als PDF â mit einer Unterschriftslinie pro Mieter. Die Analyse ist kostenlos, der Brief kostet ab CHF 9.90.
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