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Anfangsmietzins anfechten: Neue Wohnung zu teuer? So wehren Sie sich innert 30 Tagen

mietcheck-app.ch Redaktion··6 Min. Lesezeit

Sie haben eine neue Wohnung gefunden — aber die Miete ist deutlich höher als beim Vormieter? Das Schweizer Mietrecht erlaubt es, den Anfangsmietzins nach dem Einzug als missbrĂ€uchlich anzufechten. Die Frist ist allerdings kurz: 30 Tage nach Übernahme der Wohnung.

Wann können Sie den Anfangsmietzins anfechten?

Nach Art. 270 OR ist eine Anfechtung möglich, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfĂŒllt ist:

  • Notlage: Sie mussten den Vertrag aus einer persönlichen oder familiĂ€ren Zwangslage abschliessen (z. B. KĂŒndigung, Trennung, Stellenantritt).
  • Wohnungsmangel: In Ihrer Gemeinde herrscht Wohnungsmangel — das trifft heute auf viele StĂ€dte und Agglomerationen zu.
  • Erhebliche Erhöhung: Die Miete ist deutlich höher als die des Vormieters. Als Richtwert gilt in der Rechtsprechung eine Erhöhung von mehr als 10 %.

ZusĂ€tzlich muss der Mietzins missbrĂ€uchlich sein: Er bringt dem Vermieter einen ĂŒbersetzten Ertrag oder liegt ĂŒber dem orts- und quartierĂŒblichen Niveau (Art. 269 und 269a OR). Das prĂŒft die Schlichtungsbehörde.

Die Frist: 30 Tage nach Übernahme

Die Anfechtung muss innert 30 Tagen nach Übernahme der Wohnung (SchlĂŒsselĂŒbergabe) bei der Schlichtungsbehörde Ihres Bezirks eingehen — nicht beim Vermieter. Die Frist ist nicht verlĂ€ngerbar. Bezahlen Sie die Miete in der Zwischenzeit trotzdem vollstĂ€ndig.

Formularpflicht: Der wichtigste Hebel

In Kantonen mit Wohnungsmangel — unter anderem ZĂŒrich, Genf und Waadt — muss der Vermieter den Anfangsmietzins auf einem amtlichen Formular mitteilen und darin die Vormiete angeben. Fehlt das Formular oder ist es unvollstĂ€ndig, ist der Mietzins nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts nichtig. Dann können Sie ihn auch nach Ablauf der 30 Tage noch anfechten.

Wie finden Sie die Vormiete heraus?

  • Amtliches Formular: In Kantonen mit Formularpflicht steht die Vormiete darauf.
  • Vormieter fragen: Oft die schnellste Lösung — ĂŒber Nachbarn oder bei der WohnungsĂŒbergabe.
  • Inserate vergleichen: FrĂŒhere Inserate derselben Wohnung geben Hinweise.
  • Schlichtungsbehörde: Im Verfahren kann der Vermieter verpflichtet werden, die Vormiete offenzulegen.

Risiken und Kosten

  • Kosten: Das Schlichtungsverfahren in Mietsachen ist kostenlos.
  • KĂŒndigungsschutz: Eine KĂŒndigung wĂ€hrend des Verfahrens ist anfechtbar — und wenn der Vermieter im Verfahren weitgehend unterliegt, auch noch drei Jahre danach (Art. 271a OR).
  • Beziehung zum Vermieter: Eine Anfechtung kurz nach dem Einzug kann das VerhĂ€ltnis belasten. WĂ€gen Sie Ersparnis und Aufwand ab — und lassen Sie sich im Zweifel beim Mieterverband beraten.

Und spÀter: Referenzzinssatz im Blick behalten

Auch wenn Sie den Anfangsmietzins nicht anfechten: Ihr neuer Vertrag nennt einen Referenzzinssatz. Sinkt dieser kĂŒnftig, haben Sie Anspruch auf eine Senkung. Mit der kostenlosen Mietvertrag-Analyse sehen Sie, auf welchem Satz Ihre Miete beruht und ob schon heute ein Anspruch besteht. Wie die Berechnung funktioniert, erklĂ€rt der Ratgeber Mietzinssenkung berechnen.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind die UmstÀnde des Einzelfalls.

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