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Nebenkostenabrechnung prĂŒfen: Checkliste fĂŒr Mieter in der Schweiz

mietcheck-app.ch Redaktion··6 Min. Lesezeit

Die Nebenkostenabrechnung kommt — und mit ihr oft eine saftige Nachzahlung. Fehler sind hĂ€ufiger, als man denkt: Kosten, die gar nicht verrechnet werden dĂŒrfen, falsche VerteilschlĂŒssel oder Positionen, die im Vertrag nie vereinbart wurden. Mit dieser Checkliste prĂŒfen Sie Ihre Abrechnung selbst.

1. Steht die Position ĂŒberhaupt im Mietvertrag?

Nebenkosten mĂŒssen Sie nur bezahlen, wenn sie im Mietvertrag einzeln und ausdrĂŒcklich aufgefĂŒhrt sind (Art. 257a OR). Ein allgemeiner Hinweis wie «Nebenkosten gemĂ€ss Abrechnung» genĂŒgt nicht. Was nicht vereinbart ist, gilt als im Nettomietzins enthalten — und darf nicht zusĂ€tzlich verlangt werden.

2. Sind es echte Betriebskosten?

Verrechnet werden dĂŒrfen nur die tatsĂ€chlichen Aufwendungen fĂŒr den Gebrauch der Sache, etwa:

  • Heizung und Warmwasser (Brennstoff, Strom fĂŒr Heizung, Wartung, Kaminfeger)
  • Hauswartung, Treppenhausreinigung, Gartenpflege
  • Allgemeinstrom, Lift-Betrieb und -Wartung
  • Wasser, Abwasser, Kehricht (sofern nicht direkt mit der Gemeinde abgerechnet)
  • Kabel-TV, Verwaltungsaufwand fĂŒr die Abrechnung

Nicht als Nebenkosten verrechnet werden dĂŒrfen insbesondere:

  • Reparaturen und Erneuerungen von Anlagen (z. B. neuer Heizkessel, Lift-Revision mit Ersatzteilen)
  • Abschreibungen und Verzinsung des investierten Kapitals
  • Kosten fĂŒr LeerstĂ€nde — die trĂ€gt der Vermieter

3. Stimmt der VerteilschlĂŒssel?

Die Kosten werden nach einem SchlĂŒssel auf die Wohnungen verteilt — etwa nach FlĂ€che, Rauminhalt oder (bei Heizkosten oft) nach Verbrauch. Der SchlĂŒssel muss nachvollziehbar und fĂŒr alle Mieter gleich sein. Vergleichen Sie Ihre WohnflĂ€che und Ihren Anteil mit den Angaben auf der Abrechnung.

4. Passt die Höhe?

  • Vergleich mit dem Vorjahr: Grosse SprĂŒnge bei einer einzelnen Position sind ein Warnsignal — nachfragen.
  • Akontozahlungen: Sind alle Ihre Zahlungen korrekt angerechnet?
  • Abrechnungsperiode: Bei Ein- oder Auszug wĂ€hrend der Periode darf nur Ihr Anteil verrechnet werden.
  • Verwaltungshonorar: Üblich ist ein Prozentsatz der Nebenkosten (oft 3–5 %), nicht der Miete.

5. Belege einsehen

Sie haben das Recht, die Originalbelege einzusehen (Art. 257b Abs. 2 OR) — also Rechnungen fĂŒr Heizöl, Hauswart, Strom usw. Verlangen Sie die Einsicht schriftlich. Kopien dĂŒrfen Sie in der Regel gegen Kostenbeteiligung verlangen.

Fehler gefunden? So gehen Sie vor

  1. Schriftlich beanstanden: Nennen Sie die konkreten Positionen und bitten Sie um Korrektur oder Belegeinsicht. Tun Sie das möglichst rasch — viele VertrĂ€ge sehen eine Frist von 30 Tagen vor.
  2. Unbestrittenen Teil bezahlen: So geraten Sie nicht in Verzug.
  3. Keine Einigung? Die Schlichtungsbehörde hilft kostenlos. Zu viel bezahlte Nebenkosten können Sie auch nachtrĂ€glich zurĂŒckfordern.

Tipp: Auch die Nettomiete prĂŒfen

Wer die Nebenkosten prĂŒft, hat den Mietvertrag ohnehin zur Hand. PrĂŒfen Sie dabei gleich den Referenzzinssatz: Beruht Ihre Miete auf mehr als 1,25 %, haben Sie Anspruch auf eine Senkung der Nettomiete — oft der grössere Betrag. Die kostenlose Analyse auf mietcheck-app.ch zeigt Ihr Sparpotenzial in unter einer Minute.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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